Was ist das Problem mit Bologna?
Comments: 2 - Date: November 12th, 2009 - Categories: Gedanken, Scholastics
Momentan in und in den Medien: Studentenproteste und ähnliches. Es ist von Kreditpunkten, Präsenzkontrollen, Verschulung, ECTS, etc. die Rede. Mein Gefühl dabei ist, dass eigentlich gar niemand so wirklich eine Ahnung hat, worum es geht. Von Bologna-Reform ist die Rede, davon dass diese schlecht sei, aber was genau beinhaltet diese Bologna-Reform? Ist wirklich die Bologna-Reform das Problem oder wird sie als Vorwand gebraucht, um auf generelle Missstände im Bildungsbereich hinzuweisen? Deshalb hier ein Blick auf Bologna.
Die Umsetzung der Bologna-Reform obliegt der CRUS, der Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten. Den rechtlichen Rahmen dafür bilden die Bolgna-Richtlinien der SUK, der Schweizerischen Universitätskonferenz (Quelle). Die Richtline umfasst eine Präambel und sieben Artikel. Nachfolgend eine kurze Analyse der Artikel, zwecks Untersuchung, wo das Problem liegen könnte.
- Art. 1 Gestufte Studiengänge Besagt nichts weiter, als dass der Studiengang aus zwei Stufen, Bachelor- und Masterstudium besteht, wobei die erste Stufe 180, die zweite 90 bis 120 Kreditpunkte umfasst. Aus meiner Sicht stellt dieser Artikel kein Problem dar. Logisch lässt sich über Sinn und Unsinn einer solchen Aufteilung philosophieren, wenn darin aber das Problem liegt, gibt es kein Problem.
- Art. 2 Kreditpunkte Wortlaut: Die Universitäten vergeben Kreditpunkte gemäss dem europäischen Kredittransfersystem (ECTS) aufgrund von kontrollierten Studienleistungen. Ein Kreditpunkt entspricht einer Studienleistung, die in 25 bis 30 Arbeitsstunden erbracht werden kann. Diskutabel.
- Art. 3 Zulassung zu den Master-Studiengängen Regelt die Zulassungsbedingung zum Materstudium (i.d.R. Bachelordiplom). Unproblematisch.
- Art. 4 Zulassung zu den Universitäten mit Bachelordiplomen von den Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen Der Inhalt dieses Artikels gefällt mir nicht vorbehaltslos, dürfte aber bei Diskussionen um das Unidasein von geringer Bedeutung sein, weswegen hier nur auf die Richtlinie verwiesen wird.
- Art. 5 Vollzug Wer, was, bis wann. Nichts gross Umwerfendes, Diskussionen dazu dürften auch eher von marginalem Charakter sein.
- Art. 6 Aufsicht Blabla.
- Art. 6a Übergangsbestimmungen zur Gleichwertigkeit von Lizentiat und Masterabschluss Dürfte ok sein.
- Art. 7 Inkrafttreten Weiteres Blabla.
So weit so gut, es gibt also 7 Artikel, die meisten davon sind es nicht wert, viele Worte darüber zu verlieren. Den Hauptstreitpunkt dürfte Artikel 2 und mit ihm die ominösen ETCS-Punkte bilden, wobei davon indirekt auch Artikel 1 betroffen ist – nicht, was die Aufteilung des Studiums betrifft, sondern nur, weil er als Kriterium eine gewisse Anzahl zu erreichender ECTS-Punkte voraussetzt.
Aus meiner Sicht bestehen mögliche Probleme mit der Bologna-Reform also darin, dass Studienleistungen mit ECTS-Punkten gemessen werden und eine gewisse Leistung vorausgesetzt wird, dass ein Studienabschluss erreicht werden kann. Die Reform sagt nicht direkt etwas darüber aus, wie diese Leistungen zu messen sind oder welche Leistungen zu messen sind. Die Leistungsdebatte soll jedoch in einem Folgeartikel behandelt werden, in dem auch die ETCS-Punkte ihre Beachtung finden sollen.
Berichtigungen, Erweiterungen, Meinungen erwünscht!
Vielleicht noch etwas, die Bologna-Deklaration.